Qualitätssicherung

MediatorInnen des forum wirtschaftsmediation haben bei der Erarbeitung eines die Qualität in der Mediation sichernden Verfahrens - Beschwerdemanagement - maßgebend mitgearbeitet. Wenn Sie als Mediandin oder Mediand (Partei) wahrnehmen, in einer Mediation nicht den Regeln der Ethikrichtlininen entsprechend behandelt zu werden, können Sie auf ein unabhängiges Verfahren des Österreichischen Netzwerkes Mediation (kostenlose Hotline 0800 24 25 23) zurückgreifen. Alternativ können sich KonsumentInnen an die Verbraucherschlichtung Austria wenden, deren Dienstleistung ebenfalls kostenlos zur Verfügung steht.
 

Beschwerdemanagement beim Österreichischen Netzwerk Mediation:

Wenn Sie sich über MeditorInnen beschweren wollen, ist vorgesehen, sich vorab telefonisch (0800 24 25 23) an die Servicestelle des Österreichischen Netzwerk Mediation (ÖNM)  zu wenden. Erfahrene MediatorInnen lassen sich den Beschwerdeanlass genau schildern und werden Ihre Bedürfnisse erfragen. Nach diesem ersten informativen Gespräch gilt es zu entscheiden, wie Sie weiter vorgehen wollen. Die MediatorInnen des ÖNM unterstützen Sie dabei gerne. So kann es hilfreich sein, Ihr Anliegen mit dem/der MediatorIn direkt zu klären und dieses in der folgenden Mediations-Sitzung zu thematisieren. Sollte eine direkte Klärung zwischen den Betroffenen nicht möglich sein, ersuchen wir um erneute Kontaktaufnahme. Im Fall, dass Ihre Mediation durch eine Mediatorin oder einem Mediator des forum wirtschaftsmediation durchgeführt wird, werden Sie gebeten, Ihre Beschwerde schriftlich einzubringen. Anschließend wird der/die betroffene KollegIn um Stellungnahme ersucht und eine Klärung angestrebt.

Weiters kann die Servicestelle für Mediation die Vorbereitung einer „Erweiterten Mediation“ anbieten. Ziel dieser „Erweiterten Mediation“, die als Co-Mediation durchgeführt wird, ist eine Beilegung der Beschwerdepunkte oder eine Einigung über das weitere Vorgehen. Die Mediation findet zwischen Ihnen als BeschwerdeführerIn und dem/der betroffenen MediatorIn statt. Zu diesem Zweck nominiert die Servicestelle für Mediation ein MediatorInnenteam (beide sind eingetragene MediatorInnen) für die Leitung der „Erweiterten Mediation“. Es müssen alle Betroffenen dieser „Erweiterten Mediation“ zustimmen, wobei die Teilnahme an dieser Mediation für alle Beteiligten freiwillig ist.

Die Kosten für die „Erweiterte Mediation“ im Rahmen von 2 Stunden übernimmt die Servicestelle für Mediation.

Sobald alle Voraussetzungen für die „Erweiterte Mediation“ geklärt sind, werden Sie von uns informiert. Die weitere Organisation dieser „Erweiterten Mediation“ obliegt dem MediatorInnenteam, das auch die „Erweiterte Mediation“ durchführen wird.
 

Vermittlung durch die Verbraucherschlichtung Austria

Die Verbraucherschlichtung Austria ist eine neutrale, staatlich anerkannte Schlichtungsstelle. Als Service bietet sie kostenlose Schlichtungsverfahren an, um zur Lösung von Problemen zwischen VerbraucherInnen und Unternehmen beizutragen. Wenn sich im Zusammenhang mit einer Mediation Schwierigkeiten zwischen MediatorIn(nen) und Partei(en) entwickeln, besteht für VerbraucherInnen die Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtung Austria zu wenden. Schlichtungsanträge können ganz einfach online gestellt werden.