Mediation und Gericht

Die Klage ist eingebracht, die juristisch perfekt formulierten Schriftsätze sind ausgetauscht, die erste Tagsatzung anberaumt oder bereits durchgeführt, mit anderen Worten die Auseinandersetzung ist weiter eskaliert.

Zahlreiche bei Gericht anhängige Fälle, auch mit hohen Klagssummen, konnten in den letzten Jahren erfolgreich einer einvernehmlichen Lösung zugeführt werden.

Folgende, beispielhaft angeführte Gründe, sprechen für einen Interessenausgleich durch Mediation:

  •  zu erwartende lange Prozessdauer
  • hohe Verfahrenskosten oder Verfahrenskosten nahe am Streitwert
  • schwer zu kalkulierendes Prozessrisiko
  • zu erwartende Imageprobleme mit den Stakeholdern
  • mehrere anhängige Gerichtsverfahren können gemeinsam gelöst werden
  • Werte und Beziehungen verstärken den Konflikt
  • auch nicht gerichtsrelevante sowie über die Klage hinaus gehende Themen können bearbeitet werden
  • alle für die Lösung erforderlichen Personen können einbezogen werden
  • In der Mediation vermeiden Sie versteckte Konfliktkosten und Sie erhalten notwendige Rechtssicherheit begleitet durch Ihre RechtsanwältInnen, die nach vorheriger Absprache an der Mediation teilnehmen können.

Nicht nur umfassende Lösungen oder Teillösungen in der Mediation sind ein Erfolg. Nach Erfahrungen von RichterInnen verbessert sich das Verhandlungsklima nach der Mediation deutlich und der Weg zu einem Vergleich wird erleichtert, wobei die Inhalte der Mediation dem Gericht nicht mitgeteilt werden.

Für unsere MediatorInnen gelten über das ZivMediatG hinausgehende Qualitätskriterien.

Ergreifen Sie die Chance, in relativ kurzer Zeit und mit überschaubaren Kosten zu einer Lösung zu kommen!